Seit August ist die Otterentnahme in Bayern erlaubt
Was zu beachten ist
In Bayern gilt ab August 2023 eine neue Verordnung, die es ermäglichen soll Fischotter zu entnehmen. Die Entnahme soll, mit Einschränkungen, ganzjährig erlaubt sein.
Wo gilt die Verordnung
In allen Landkreisen Niederbayerns und der Oberpfalz, mit Ausnahme von Neumarkt. Ebenso ausgenommen sind einzelne Schutzgebiete (z.B. FFH-Gebiete oder Nationalparks). Eine Erweiterung der Gebietskulisse ist lt. Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) möglich und angedacht.
Wie funktioniert die Entnahme
Die LfL legt eine Höchstmenge an Fischottern fest, die entnommen werden dürfen. Vor der Entnahme muss sich der Jäger oder Bewirtschafter tagesaktuell informieren, ob das Kontingent noch nicht aufgebraucht ist.
Dieses Kontingent wurde auf 32 festgesetzt.
Von 01.Februar bis 30.November besteht zusätzlich die Verpflichtung die Tiere vorab zu wiegen. Nur Exemplare, die weniger als 4 kg oder mehr als 8 kg wiegen können letztendlich entnommen werden. Sollte diese Gewichtsmarke nicht erreicht werden sind die Tiere an Ort und Stelle wieder freizulassen.
Wie kommt die LfL auf die Zahl 32
Laut einer Studie der Universität Graz gibt es in Niederbayern und der Oberpfalz ca. 650 Tiere. Es wird von einem Zuwachs von 10% ausgegangen. Die Hälfte des Zuwachses soll entnommen werden.
Wer darf den Otter entnehmen
Der zuständige Revierjäger
Was ist vor der Entnahme zu beachten
- Liegt die Teichanlage innerhalb der Gebietskulisse
- Liegt die Teichanlage in einem Schutzgebiet
- Ist eine FFH Verträglichkeitsprüfung erforderlich
- Dient die Teichanlage der Fischproduktion
- Sind Otter dokumentiert
- Liegt ein fischereilicher Schaden vor
- Werden die jagdrechtlichen Vorgaben eingehalten