Je 250,- € fristgemäß gezahlter oder per Einzugsermächtigung verbindlich erklärter Beitrag im laufenden Geschäftsjahr ergibt eine Stimme.
Einzelmitglieder dürfen maximal 10 Stimmen erwerben. In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium eine hiervon abweichende Regelung treffen.
Mitgliedsverbände zahlen mindestens 25 % ihrer Beitragseinnahmen aus dem ideellen Bereich an den VDBA. In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium auf Antrag des Mitgliedsverbandes eine hiervon abweichende Regelung treffen.
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich, spätestens bis zum 1. April zu überweisen auf das Konto bei der: Commerzbank Brandenburg IBAN: DE61 1604 0000 0257 5025 00 BIC: COBADEFFXXX
Mitgliedsbeiträge von im laufenden Jahr aufgenommenen Mitgliedern, sind spätestens 4 Wochen nach Bestätigung der Aufnahme an den VDBi zu leisten.
Eine Teilzahlung des Mitgliedsbeitrages ist nur halbjährlich (2 Raten) oder vierteljährlich (4 Raten) und nur bei Vorlage einer Einzugsermächtigung zulässig.
Die Beitragsordnung gilt solange fort, bis die Mitgliederversammlung eine Veränderung für erforderlich hält und beschließt.