Die Mitgliedschaft ist freiwillig und auf der Grundlage einer durch die Mitgliederversammlung des VDBA zu beschließenden Beitragsordnung beitragspflichtig.
Der Verband hat: I. unmittelbare Mitglieder a) Landesfischereiverbände und regionale Berufsfischerverbände b) Einzelmitglieder: als natürliche oder juristische Person, auch länderübergreifende Dachverbände der Angelfischerei
II. mittelbare Mitglieder: alle Mitglieder der im VDBA vereinigten Verbände, gem. § 3;2. I. a)
III. fördernde Mitglieder: als natürliche oder juristische Person
IV. Ehrenmitglieder
Zu Ehrenmitgliedern können durch das Präsidium Personen ernannt werden, die sich um die Förderung der Fischerei besonders verdient gemacht haben. Sie sind von der Beitragszahlung befreit.