Ab 2024 dreijähriges Fangverbot für Felchen am Bodensee
25.06.2023
Bayern zieht die Notbremse und setzt Befristung durch!
Die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) beschließt aufgrund des massiven Einbruchs des Felchenbestands ein Maßnahmenpaket.
Im Jahr 2022 wurden im Bodensee lediglich 21 Tonnen Felchen gefangen. Dies entspricht einem Einbruch um 80% gegenüber dem Jahr 2021. Der Felchenbestand leidet unter einem Mangel an Nahrung sowie unter dem hohen Prädatorendruck durch Kormorane. Neben dem Fangverbot umfasst das Maßnahmenpaket noch den Besatz mit Jungfelchen und Versuche den gebietsfremden Stichling einzudämmen.
Das Thünen Institut lädt am 21.04.2023, um 14:00 Uhr zu einer öffentlichen online-Veranstaltung. Thema ist das NaTiMon – Ergebnisse und Erfahrungen zur Erhebung von Tierwohl-Indikatoren auf den Betrieben.
Vorgestellt werden sollen eine Auswahl an Indikatoren, die das Tierwohl in der Karpfen- und Forellenproduktion wiederspiegeln sollen.
Den Link zur Teilnahme finden Sie in beigefügtem Dokument.
Fluss- und Seenfischerei
Fischerei-Hilfsprogramm: BMEL stockt maximale Hilfen für Fischereibetriebe auf Obergrenze wird auf 75.000 Euro angehoben
17.08.2022
Neuanträge nicht erforderlich
Im Juli hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Kleinbeihilfeprogramm für Fischereibetriebe gestartet, die besonders unter Folgen des Ukraine-Kriegs leiden. Angesichts der andauernden Krisensituation wird das BMEL jetzt die maximal mögliche Hilfe pro Betrieb von 35.000 Euro auf 75.000 Euro deutlich anheben. Vor allem die gestiegenen Betriebskosten treffen die deutschen Fischerinnen und Fischer in Nord- und Ostsee weiterhin hart.
Die Erhöhung wurde erst möglich, nachdem die Europäische Kommission nach dem Start des BMEL-Hilfsprogramms eine Anpassung des Befristeten Krisenrahmens beschlossen hat. So sind in der Fischerei nun Beihilfen bis zu 75.000 Euro je Betrieb zulässig. Das BMEL schöpft damit den vollen Spielraum aus, den das EU-Recht für Fischerei-Kleinbeihilfen zulässt.
Die Kleinbeihilfe können Betriebe für Fischereifahrzeuge erhalten, die im Jahr 2021 in der Fischerei aktiv waren. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge seit dem 24. Februar 2022 in der Fischerei aktiv sind oder noch in diesem Jahr aktiv werden.
Standpunkt des BUND zur Gesamtsituation des Europäischen Aals im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen – Stellungnahme des DAFV
23.04.2022
Am 04. April 2022 hat der BUND ein neues Standpunktpapier mit dem Titel: „Gefährdet und gejagt: Warum ein Fangverbot für den Europäischen Aal jetzt notwendig ist“[1] veröffentlicht. Trotz überwiegend gut recherchierter Hintergrundinformationen zur Gesamtsituation werden Quellen fehlgedeutet und falsche Schlüsse gezogen.
Fluss- und Seenfischerei
Dreimonatiges Aalfangverbot wird 2022 fortgesetzt
15.12.2021
Wie am 14. Dezember 2021 bekannt wurde, haben sich die Fischereiminister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf die Fortsetzung des 3-monatigen Aal-Fangverbots geeinigt. Die Forderung des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES), jeglichen Aalfang europaweit einzustellen, wurde nicht umgesetzt.
Die Einigung gewährleist eine Fortführung der europäischen Strategie zum Schutz des Europäischen Aals inklusive der nationalen Aal-Managementpläne. In den nationalen Aalmanagementplänen sind die Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals in Übereinstimmung mit der EU-Aalverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1100/2007) definiert. Diese Maßnahmen umfassen in Deutschland auch den Besatz mit Jungaalen, der ohne Glasaalfischerei nicht möglich wäre.
Gleichzeitig wird durch die Entscheidung sichergestellt, dass illegale Fänge und Exporte von Glasaalen nach Asien durch die Aufrechterhaltung eines legalen Marktes effektiv gehemmt werden. Es wurde befürchtet, dass die negativen Effekte eines Fangverbots überwiegen würden. Im Falle eines Fangverbots bestände die akute Gefahr, dass durch die Abwesenheit der Freizeit- und Berufsfischerei, Wilderei und illegale Exporte nach Asien den legalen Markt ersetzen und sehr viel schlimmere Folgen hätten, als ein verantwortungsvoll agierender und gut kontrollierter Markt in Übereinstimmung mit der EU-Aalverordnung.
Position des Ostseebeirats – Baltic Sea Advisory Council (BSAC)
Zur Einbindung der verschiedenen Interessengruppen (Stakeholder) im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wurden von der Europäischen Kommission regionale Beiräte eingeführt. Für die Angelfischerei in Deutschland ist dabei der Ostseebeirat (Baltic Sea Advisory Council = BSAC) von zentraler Bedeutung. In Bezug auf das vom ICES geforderte Aalfangverbot konnte der BSAC bisher keine gemeinsame Position finden. Allerdings haben sich die BSAC-Mitglieder unter Mitwirkung des DAFV auf gemeinsame Positionen bezüglich illegaler Aalfang und Exportverbot, Gewässerverbauung und andere menschliche Einflüsse sowie die Notwendigkeit einer besseren Datenerhebung, geeinigt.
Wie geht es weiter?
Die Europäische Kommission wird im Jahr 2022 eine umfassende Konsultation mit den Interessengruppen einleiten. Ziel ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur weiteren Verringerung der Aal-Sterblichkeit.
Quelle: Dreimonatiges Aalfangverbot wird 2022 fortgesetzt - Deutscher Angelfischerverband e.V. (dafv.de)
Fluss- und Seenfischerei
Mitgliederrundschreiben zum ICES advice zum Aal
26.11.2021
Liebe Mitglieder des VDBA,
der ICES Advice zum Aal vom 04.11.2021, der eine Einstellung der Fischerei und von Besatzmaßnahmen für 2022 fordert, macht ein konzertiertes und zeitnahes Handeln aller Fischereiverbände, Mitglieder und Einzelmitglieder erforderlich. Wir bitten unsere Mitglieder um Unterstützung für eine konsequente Abwendung dieser Empfehlung!
Landesfischereiverband NS, DFV, DAFV, VDBA, IFEA u.a. Mitstreiter haben bereits erste Stellungnahmen und Aufrufe um Unterstützung gemeinsam erarbeitet und versendet. Die Adressaten sind in den in der Anlage beigefügten Dokumenten ersichtlich.
Bitte nutzen und verwenden Sie nach Bedarf alle beigefügten Dokumente, die darin aufgeführten Befürchtungen, Argumente und Konsequenzen original oder auszugsweise für die Übermittlung an Ihre Ministerpräsidenten, zuständigen Ministerien, Fischereireferenten sowie an bekannte unser Anliegen unterstützende Europa-, Bundes-, und Landesabgeordnete und weitere. Dabei ist ein kurzfristiges Handeln unablässig, denn folgen Kommission und Rat der Empfehlung des ICES vielleicht schon in der Ratssitzung im Dezember wird alles zu Nichte gemacht, was bislang in Umsetzung der EU-Aal-Verordnung 1100/2007 für die Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestandes geleistet wurde....
(weiter im Text siehe Anlage)
Deshalb müssen wir alle Kräfte mobilisieren, damit sich unsere deutsche Vertretung in Brüssel und insbesondere im Fischereirat für die weitere Umsetzung der EU-Aal-VO und der genehmigten Aalmanagementpläne zur Wiederauffüllung des europäischen Aalbestandes und dessen nachhaltige Nutzung einsetzt.
Alle, die seit 2007 europaweit aktiv an der Umsetzung der Ziele der EU-Aal-Verordnung arbeiten, haben einen Anspruch auf einen Vertrauensschutz, die Würdigung ihrer Leistungen und eine Teilhabe am sich abzeichnenden Erfolg. Dazu zählt auch das BMEL, dass sich seinerzeit im Jahr 2007 unter Minister Seehofer für die Verabschiedung der EU-Aal-VO eingesetzt und bis heute deren Umsetzung aktiv unterstützt hat.
Viel Erfolg und Danke für die Unterstützung
Ronald Menzel
Vizepräsident
Spartenleiter Seen- und Flussfischerei
Fluss- und Seenfischerei
Gemeinsamer Aufruf des DFV, des VDBA, des DAFV und der IFEA zur Weiterführung der Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestand
12.11.2021
Am 04. November 2021 veröffentlichte der Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES) eine sehr fragwürdige und drastische Empfehlung für den Europäischen Aal. Darin wird für 2022 die vollständige Schließung aller Aalfischereien auf alle Lebensstadien, sowohl für marine als auch für Binnengewässer empfohlen, de facto also die Einstellung der Berufs- und der Freizeit-fischerei. Der ICES empfiehlt damit ausdrücklich auch die Einstellung jeglicher Aalbesatzmaßnahmen.
Fluss- und Seenfischerei
Die Aquakultur im Context allgemeiner politischen Herausforderungen
19.10.2020
Die Folien eines Vortrags von Lorella de la Cruz, einer Mitarbeiterin der DG MARE:
Diese Themen werden zur Zeit in Brüssel, z.B. im AAC, diskutiert. Einschätzungen und Positionen der FEAP und von COPA_Cogeca berichte ich nach der internen Diskussion!