Ergebnisse des Nationalen Tierwohlmonitoring vorgestellt
22.06.2023
Die nach außen gezeigte Zufriedenheit der Projektleiter auf dem Podium wurde von den Zuhörern durchaus nicht geteilt
Am 22.Juli hat in Berlin die Abschlußveranstaltung zum Nationalen Tierwohl Monitoring ( NaTiMon) stattgefunden. Dieses Projekt umfaßt alle in Deutschland gehaltenen Nutztierarten. Für die Aquakultur wurde die Forelle und der Karpfen in das Projekt aufgenommen. Die nach aussen gezeigte Zufriedenheit der Projektleiter auf dem Podium wurde von den Zuhörern durchaus nicht geteilt. Für die Fische wurde trotz Hinweis und Nachfrage aus dem Publikum jegliche Einbeziehung des Prädatorendruckes in das System und die Leiden unserer Tiere dadurch, abgelehnt.
Die Anonymisierung der Daten wird von den Praktikern im Auditorium für illusorisch gehalten, d.h. zumindest in den Hauptbereichen des Tierwohlmonitorings wie Geflügelhaltung, Rinder- und Schweinehaltung, wird man diesem Anspruch nicht gerecht werden können. In wieweit die Aquakultur betroffen ist, kann zumindest aus dieser Veranstaltung nicht abschließend beurteilt werden. In jedem Fall handelt es sich um ein Vorhaben, das von Tierschutzverbänden, dem BMEL, in Person der Staastsekretärin (GRÜNE) vorangetrieben wird und auf das man nur sehr wenig Einfluß hat, da es von Bundesforschungseinrichtungen konzipiert, und umgesetzt wird. Ein Grund mehr die Entwicklung im Bereich Aquakultur sehr genau zu verfolgen und auch untereinander rechtzeitig zu kommunizieren. Die Diskussion Tierwohl endet bei den Staatsvertretern und bei den von öffentlichen Geldern bezahlten Forschern, an der Kollision mit dem Naturschutz, die Prädatoren sind heilige Kühe, auch wenn sie an der Spitze der Pyramide des Systems stehen und massive Einbrüche auch in die Bestände anderer geschützter Arten bedeuten, nicht nur in unser Eigentum. - B. Feneis, Präsident VDBA
Als Download finden Sie die Pressemitteilung des BMEL und den Abschlussbericht "Aquakultur"
Weitere Infos zum Nationalen Tierwohlmonitoring gibt es auf der offiziellen Homepage
Angesichts neuer EU-Pläne für eine nachhaltigere Fischerei sehen Fischer an der deutschen Nordseeküste ihre Existenz in Gefahr. Vor allem ein geplantes Verbot von sogenannten Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten, mit denen etwa Krabben gefischt werden, würde aus Sicht der Fischer das Aus vieler Betriebe bedeuten.
Die Landesregierungen in Kiel und Hannover sind sich einig, dass die Pläne nicht nur die Fischerei treffen würde: »Ein Verbot würde nicht nur viele berufliche Existenzen vernichten, sondern auch erhebliche sozioökonomische Auswirkungen weit über die Fischerei hinaus verursachen. Wir brauchen hier einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung«, sagt Fischereiminister Werner Schwarz (CDU).
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben daher bereits ein gemeinsames Ministerschreiben an das Bundeslandwirtschaftsministerium gerichtet, in dem auf die katastrophalen Folgen eines solchen Verbots für die Küstenfischerei hingewiesen wird. Sie bitten den Bund, sich bei den weiteren Abstimmungen auf EU-Ebene gegen ein pauschales Verbot jeglicher grundberührender Fischerei in Meeresschutzgebieten auszusprechen. Auf der Agrarministerkonferenz in Büsum wollen die beiden Länder dazu auch einen Antrag einbringen.
Bild: Fischer Nils Sander zeigt Ministerin Miriam Staudte ein Siebnetz. Quelle: ML
Gesetze/Verordnungen
Krisenbeihilfe für Bayerische Fischereibetriebe möglich
12.01.2023
m EMFF können Aquakulturbetriebe ab 11.01.2023 bis 15.03.2023 bei der Bewilligungsbehörde (Kompetenzzentrum Förderprogramme der FüAk in Marktredwitz) die „Krisenbeihilfe“ beantragen.
Aquakulturbetriebe können einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für die durch den Ukrainekrieg von Ende Februar bis Ende Dezember 2022 (Begünstigungszeitraum) verursachten Mehrkosten bei Energie (Benzin, Dieselkraftstoff, Strom, Heizöl und Erdgas), Futtermitteln (Getreide und sonstige Futtermittel) und Hilfsstoffen (Sauerstoff) stellen, wenn diese erheblich sind (Bagatellgrenze 3.000 €!). Es handelt sich um ein Existenzsicherungsprogramm, weshalb vorwiegend Voll-, Haupt- und größere Zuerwerbsbetriebe gefördert werden können. Betriebe, die in diesem Zeitraum weniger als 3.000 € Mehrkosten hatten, erhalten leider keine entsprechende Ausgleichszahlung.
Möglich wurde diese Unterstützung durch eine Änderung der EMFF-Verordnung (EU) Nr. 508/2014 und einer Änderung des deutschen Operationellen Programms für den EMFF, die Mitte Dezember von der EU-Kommission genehmigt wurde. Um die Aquakulturbetriebe mit den noch verfügbaren EMFF-Mitteln unterstützen zu können, hat Bayern eine eigene Richtlinie erlassen, die heute in Kraft tritt: „Richtlinie zur Gewährung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds an Aquakulturbetriebe zur Bewältigung der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verursachten Mehrausgaben“ (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-4/). Alle Unterlagen und detailliertere Informationen zur Antragstellung stehen im Förderwegweiser des StMELF unter „Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2020)“: (https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/094470/index.php) zur Verfügung. Die Anträge müssen spätestens bis zum 15. März 2023 bei der EMFF-Bewilligungsbehörde eingereicht werden (Ausschlussfrist).
Ob ein ähnliches Programm in anderen Bundesländern angeboten wird, muss beim zuständigen Ministerium erfragt werden.
Die EU Taxonomie legt fest inwieweit wirtschaftliche Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden. Diese Klassifizierung soll Anlagern orientierung geben und ein ressourcenschonenderes Wirtschaften fördern. Auch die Teichwirtschaft und Aquakultur werden davon erfasst. Hierzu ist der Bericht des AAC beigefügt.
Ein genereller Bericht über die Taxonomie ist ebenfalls als Download beigefügt (engl.).
Was ist die EU-Taxonomie?
Die Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Sie soll Anlegerinnen und Anlegern Orientierung geben und Kapital für den grünen Umbau von Energieproduktion und Wirtschaft anreizen. Das Finanzsystem spielt eine Schlüsselrolle im Übergang zu einer emissionsarmen, ressourcenschonenden Wirtschaft. Die Europäische Kommission hat daher bereits im Juni 2021 erste Kriterien vorgelegt, die dazu beitragen sollen, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige, klimaschonende Tätigkeiten zu lenken und die Umweltbilanz in Unternehmensberichten sichtbarer zu machen.
Rechtlich bildet die EU-Taxonomie-Verordnung die Grundlage für die Nachhaltigkeitsklassifizierung. Sie stärkt die Markttransparenz für Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Sie etabliert ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, um Anreize für Investoren und Investorinnen zu schaffen, die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen.
Warum gibt es einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie?
Der erste delegierte Rechtsakt legt weitgehend richtige, angemessene und strenge Maßstäbe an, um nachhaltige Tätigkeiten mit Beiträgen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu klassifizieren. Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministerium und des Bundesumweltministeriums hätte es eines ergänzenden delegierten Rechtsaktes mit Atomkraft und Erdgas nicht bedurft. Die EU-Kommission hatte sich aber bereits früh im Verfahren öffentlich festgelegt, in einem solchen ergänzenden delegierten Rechtsakt möglicherweise Atomenergie sowie Erdgas aufzunehmen. Diesen ergänzenden delegierten Rechtsakts hat die Europäische Kommission am 9. März 2022 erlassen.
Wie ist das weitere Verfahren zur EU-Taxonomie?
Im Europäischen Parlament hat es bei der Abstimmung am 6. Juli 2022 keine Mehrheit für einen Einwand gegen die Einstufung von Atomkraft und Erdgas als nachhaltig im Rahmen der EU-Taxonomie gegeben. Im Rat der Europäischen Union ist die erforderliche Mehrheit für einen Einwand gegen den delegierten Rechtsakt ebenfalls nicht gegeben, wobei die Bundesregierung dagegen gestimmt hat. Damit tritt der delegierte Rechtsakt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die EU hat konkrete Kriterien für klimafreundliche Investitionen festgelegt. In der Nacht zu Donnerstag wurde ein Rechtsakt angenommen, der Details der sogenannten Taxonomie regelt. Die EU-Staaten ließen um Mitternacht eine Frist verstreichen, um ihn abzulehnen. Darin werden etwa Kriterien für umweltfreundliche Bioenergie, Wasserkraft oder Forstwirtschaft festgelegt. Ob Gas und Atomkraft sowie bestimmte landwirtschaftliche Aktivitäten klimafreundlich sein können, wird allerdings noch nichts festgelegt. Dafür will die EU-Kommission bis Ende des Jahres einen weiteren Rechtsakt vorlegen.
Die Taxonomie ist umstritten, da sie Weichen für große Finanzströme stellt. Sie definiert, welche Bereiche der Wirtschaft klimafreundlich sind. Bürger und Investoren sollen so klare Informationen über nachhaltige Finanzprodukte erhalten - das soll dabei helfen, die für die Klimawende benötigten Milliarden zu mobilisieren.
Gesetze/Verordnungen
Notwendigkeit eines FEAP-Positionspapiers zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur
09.07.2022
Die Europäische Kommission hat am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur veröffentlicht. Ziel dieser Verordnung ist es, durch die Wiederherstellung von Ökosystemen zur kontinuierlichen, langfristigen und nachhaltigen Erholung der biologisch vielfältigen und widerstandsfähigen Natur in den Land- und Meeresgebieten der EU beizutragen und zur Verwirklichung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele der Union und zur Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen beizutragen.
Diese Verordnung ist ein weiteres klares Beispiel dafür, wie sich der Green Deal negativ auf die Entwicklung der Aquakultur in der EU und im EWR auswirken kann, ohne eine positive Seite zu bieten. Unser Haupteinwand ist, dass es ein strategischer Fehler ist, keine spezifischen Verbindungen zwischen den Zielen der Naturwiederherstellung und der Nahrungsmittelproduktion in diesen Gebieten herzustellen.
Wir müssen jetzt den Verlauf dieses Dokuments ändern, wie es im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert wird.
Bitte lesen Sie den Vorschlag der Europäischen Kommission und unseren Entwurf des Positionspapiers und teilen Sie uns Ihre Gedanken mit.
Gesetze/Verordnungen
Informationsveranstaltung der EU-Kommission zum EMFAF
08.07.2022
Am 7.Juli hat die Commission zu einem extra Info Meeting zum Thema EMFAF eingeladen. Online.
Dabei wurde eine Präsentation gezeigt, die zwar übersichtlich das Thema darstellt, aber nichts Neues zeigte.
Hauptaussage: was immer mit dem Geld der EU geschieht, ist fast aussschließlich auf den jeweiligen Nationalen Strategieplan zurückzuführen!
Die Frage wie die Hauptprobleme, ständig wachsende Bürokratie, sowie kontinuierliche Einschränkung der Verfügbarkeit von Wasser und Wasserflächen
der Commission gegenwärtig sind ,und wie sie mittels EMFAF dem Rechnung trägt, wurde so beantwortet:
dafür stehen keine Daten zur Verfügung, Die Frage wird an die Kommission weitergegeben.
Direkte Finanzielle Unterstützung ist in geringem Umfang (max 6%) möglich jedoch wendet kein MS dieses Instrument an.
Die Frage nach transnationalen Projekten wurde so konfus beantwortet, dass man daraus nichts ableiten kann.
Es wurde darauf hingewiesen: Es gibt auch ein Budget das direkt von der Commission verwaltet wird, dieses betrifft jedoch ausschließlich den Marinen Sektor.
Schlussfolgerung viel Wind um (fast) nicht Neues, nur dieses Mal von jemandem vorgetragen, den man bislang nicht kannte.
Eine Veranstaltung die unserer Vorbehalte gegenüber der Kommission bestätigt und um so mehr Arbeit am Nationalen Strategieplan erfordert durch das Gespräch mit den jeweils Verantwortlichen in den Bundesländern.
Die bayerischen Empfehlungen für den Teichbau sind überarbeitet und an neue Herausforderungen angepasst worden. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und Umweltminister Thorsten Glauber haben jetzt die neue Fassung der „Empfehlungen für Bau und Betrieb von Fischteichen“ vorgestellt.
„Fischteiche sind ein wichtiger Bestandteil unserer bayerischen Landeskultur und prägen seit Jahrhunderten in vielen Regionen das Landschaftsbild. Bereits im Mittelalter wurden hier in Bayern Karpfen gehalten, seit vielen Jahrzehnten auch Forellen und weitere Nebenfische. Mit der Novellierung passen wir die Rahmenbedingungen an und schaffen damit die Basis für eine wirtschaftliche und nachhaltige Bewirtschaftung. Nur so können wir die naturnahe Fischerzeugung in Bayern erhalten und weiter fördern“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.
Eine Expertengruppe aus beiden Ministerien, Vertretern der Fischerei, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Landesanstalt für Landwirtschaft, Landesamt für Umwelt sowie weiterer Behörden haben über mehrere Jahre hinweg die Novellierung gemeinsam erarbeitet. Ab sofort können die Behörden, aber auch die Praktiker und viele Interessierte das neue Werk nutzen. Es gibt, wie bisher, einen praxisgerechten Rahmen vor und bietet den Teichwirten Hinweise innerhalb der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die neuen Teichbauempfehlungen sind hier zu finden
Gesetze/Verordnungen
Standpunkt des BUND zur Gesamtsituation des Europäischen Aals im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen – Stellungnahme des DAFV
23.04.2022
Am 04. April 2022 hat der BUND ein neues Standpunktpapier mit dem Titel: „Gefährdet und gejagt: Warum ein Fangverbot für den Europäischen Aal jetzt notwendig ist“[1] veröffentlicht. Trotz überwiegend gut recherchierter Hintergrundinformationen zur Gesamtsituation werden Quellen fehlgedeutet und falsche Schlüsse gezogen.
Gesetze/Verordnungen
Ausgleichszahlungen für Schäden durch Kormorane und andere Prädatoren
22.02.2022
für die durch in der Fischerei und in Aquakulturen entstehenden Schäden beispielsweise. durch Kormorane, Fischotter oder Kegelrobben (sogenannte Prädatoren) kann Deutschland künftig höhere Ausgleichszahlungen leisten. Die EU-Kommission hat zugestimmt, dass für diese Schäden bis Ende 2026 eine Beihilfe in Höhe von reichlich 35 Millionen Euro gewährt werden kann.. Bislang belief sich der Umfang der möglichen Beihilfe auf 7 Millionen Euro.
Soweit in den einzelnen Bundesländern vorgesehen, sind nachweisbare Ertragsausfälle aufgrund der vollständigen oder teilweisen Vernichtung der Aquakulturproduktion und der entsprechenden Produktionsmittel bzw. nachweisbare Ertragsausfälle in der Fischerei sowie Sachschäden an Vermögenswerten der Fischerei und der Aquakultur, insbesondere an Anlagen der Aquakultur, Gewässern, Dämmen, Vorflutern und Fanggeräten beihilfefähig.
Auf Grundlage der "Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakulturkönnen" können die Bundesländer bei Bedarf in eigener Zuständigkeit Ausgleichsleistungen zeitnah gewähren. Die Bundesländer entscheiden nach eigenem Ermessen über den Zeitpunkt und die Notwendigkeit der landesrechtlichen Anwendung der Rahmenrichtlinie Prädatoren. Ansprechpartner für die potenziellen Begünstigten sind daher die Länder.
Gesetze/Verordnungen
Öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für die Fischerei, Land- und Forstwirtschaft
14.01.2022
Gleich zu Jahresbeginn hat die EU-Kommission mit heutigem Tag eine öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten Vorschriften für staatliche Beihilfen im Agrar-, Forst- und Fischereisektor gestartet. Siehe hierzu nachfolgenden Link:
Durch die Überarbeitung der Beihilferegelungen sollen notwendige Anpassungen an den „Green Deal“ in Kombination mit der Gemeinsamen Agrar-Politik der EU (GAP) erfolgen.
Im Rahmen der Konsultation können Mitgliedstaaten und andere Interessenträger bis zum 13.03.2022 eine Stellungnahme bei der EU-Kommission einreichen.
Gesetze/Verordnungen
Dreimonatiges Aalfangverbot wird 2022 fortgesetzt
15.12.2021
Wie am 14. Dezember 2021 bekannt wurde, haben sich die Fischereiminister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf die Fortsetzung des 3-monatigen Aal-Fangverbots geeinigt. Die Forderung des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES), jeglichen Aalfang europaweit einzustellen, wurde nicht umgesetzt.
Die Einigung gewährleist eine Fortführung der europäischen Strategie zum Schutz des Europäischen Aals inklusive der nationalen Aal-Managementpläne. In den nationalen Aalmanagementplänen sind die Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals in Übereinstimmung mit der EU-Aalverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1100/2007) definiert. Diese Maßnahmen umfassen in Deutschland auch den Besatz mit Jungaalen, der ohne Glasaalfischerei nicht möglich wäre.
Gleichzeitig wird durch die Entscheidung sichergestellt, dass illegale Fänge und Exporte von Glasaalen nach Asien durch die Aufrechterhaltung eines legalen Marktes effektiv gehemmt werden. Es wurde befürchtet, dass die negativen Effekte eines Fangverbots überwiegen würden. Im Falle eines Fangverbots bestände die akute Gefahr, dass durch die Abwesenheit der Freizeit- und Berufsfischerei, Wilderei und illegale Exporte nach Asien den legalen Markt ersetzen und sehr viel schlimmere Folgen hätten, als ein verantwortungsvoll agierender und gut kontrollierter Markt in Übereinstimmung mit der EU-Aalverordnung.
Position des Ostseebeirats – Baltic Sea Advisory Council (BSAC)
Zur Einbindung der verschiedenen Interessengruppen (Stakeholder) im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wurden von der Europäischen Kommission regionale Beiräte eingeführt. Für die Angelfischerei in Deutschland ist dabei der Ostseebeirat (Baltic Sea Advisory Council = BSAC) von zentraler Bedeutung. In Bezug auf das vom ICES geforderte Aalfangverbot konnte der BSAC bisher keine gemeinsame Position finden. Allerdings haben sich die BSAC-Mitglieder unter Mitwirkung des DAFV auf gemeinsame Positionen bezüglich illegaler Aalfang und Exportverbot, Gewässerverbauung und andere menschliche Einflüsse sowie die Notwendigkeit einer besseren Datenerhebung, geeinigt.
Wie geht es weiter?
Die Europäische Kommission wird im Jahr 2022 eine umfassende Konsultation mit den Interessengruppen einleiten. Ziel ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur weiteren Verringerung der Aal-Sterblichkeit.
Quelle: Dreimonatiges Aalfangverbot wird 2022 fortgesetzt - Deutscher Angelfischerverband e.V. (dafv.de)
Gesetze/Verordnungen
Weil es nicht egal ist, wo der Fisch herkommt.
07.12.2021
Fisch zu Weihnachten? Ja, bitte!
Fisch zu Weihnachten? Ja, bitte!
Obwohl mittlerweile von verschiedener Seite her suggeriert wird, dass Fischkonsum per se falsch und umweltschädlich ist, können wir euch beruhigen: „Guter“ Fisch gehört sich auf den Teller, für eine gesunde Ernährung ein- bis zweimal die Woche (1). Was ist denn jetzt „gut“? Laut Greenpeace zum Beispiel Karpfen aus extensiver Teichwirtschaft. (2)
Der Weihnachtskarpfen ist also gesichert! Lieber nicht? Warum man mit den alten Vorurteilen längst aufräumen kann und ihr auf jeden Fall zum Klassiker greifen solltet, erklären wir euch gerne.
Weil es nicht egal ist, wo der Fisch herkommt.
Regional = Verantwortungsvolle Fischzucht
Ein*e Fischzüchter*in hat vor allem ein Ziel: den Tieren soll es so gut gehen, wie nur irgend möglich. Die gute fachliche Praxis der extensiven Karpfenzucht erfüllt dies aus sich selbst heraus. Im natürlichen Lebensraum Teich hat ein Satzkarpfen 20 m³ Platz, um sein arttypisches Verhalten auszuleben: schwimmend Naturnahrung fangen und im Teichboden nach Kleinstlebewesen gründeln. Eine Zufütterung findet, wenn dann, mit Körnerfrüchten, wie Getreide oder Hülsenfrüchten, aus regionaler Landwirtschaft statt.
Die Fische brauchen nicht mit Antibiotika behandelt werden und das Ende Ihres Lebens bekommen sie nicht einmal mit, da die elektrische Betäubung im Wasserbecken so schnell geht.
Alle Kenntnisse und Fähigkeiten, um den Fischen ein Maximum an Tierwohl zu garantieren, sind Teil der Ausbildung. Nur mit dieser ist man berechtigt, Fische auch zum Speisefisch zu verarbeiten. Kontrollen auf strengem Niveau garantieren gesunde Fische in hoher Qualität und ein hygienisch einwandfreies Produkt.
Regional = Erhalt der Kulturlandschaft
Süßwasser wird in Deutschland nicht nur in Flüssen und Seen gespeichert, sondern auch in den Teichen, die für die Fischzucht angelegt wurden. Dies ist aber mitunter schon vor 1000 Jahren geschehen (3), sodass die Teiche vielmehr an natürliche Gewässer erinnern. Damit ist deren Bedeutung als Standort für unzählige Pflanzenarten sowie Habitat für Amphibien, Reptilien, Insekten (und deren Larven), Vögeln und Säugetieren sehr hoch. Laubfrösche beispielsweise profitieren von der Nutzung des Gewässers als strukturreicher Karpfenteich. „Eine (extensive) Bewirtschaftung ist den Zielen des Naturschutzes generell dienlich“. Aber nicht nur der einzelne Teich spielt eine Rolle, sondern die Kulturlandschaft als Ganzes. Mit der Vielzahl vernetzter Teiche haben (mobile) Tierarten die Möglichkeit, das für sie optimale Gewässer als Lebensraum zu wählen (4). Daher ist gerade die Aufteilung großer Fischwirtschaftsgebiete durch viele kleine Teichwirte bedeutsam. Das traditionell weitergegebene Wissen zur extensiven Bewirtschaftung der artenreichen Teiche wurde 2021 durch die Auszeichnung als UNESCO Immaterielles Kulturerbe geehrt (in Bayern; 5).
Die größte Ehrung sollte allerdings der Karpfen selbst erhalten. Durch seine gründelnde Tätigkeit erhält er die stofflichen Vorgänge, auf die das Ökosystem „Stehendes Binnengewässer“ basiert. Ohne Karpfen verlanden Teiche und sind dann kein wertvolles aquatisches Habitat mehr. Daher ist der aktive Schutz von Karpfen gleichzeitig Artenschutz für den ganzen Lebensraum.
Fischhof Bächer
Regional = Niedriger CO2-Footprint
Nachdem die Biodiversität durch Karpfenteichwirtschaft gestärkt wird, wird auch unser
Klima geschont. Auch wenn es sowieso in aller Munde ist, und man zum Teil auch gezwungen wird, seinen Konsum zu überdenken; beim Fisch ist es doch am einfachsten.
Karpfen, Forellen, Zander und Co. von regionalen Fischzüchtern werden genau so weit transportiert, wie ihr vom Fischladen entfernt wohnt. Das können vielleicht einmal 50 km sein, mit Sicherheit aber weniger als beim Thunfisch aus dem Pazifik oder Pangasius aus vietnamesischer Intensivzucht. Regional eingekaufter Fisch fördert kleine Betriebe und deren Leistungen für unsere Kulturlandschaft - und man weiß, wo der Fisch herkommt.
Regional = Gut für Dich
Am Schluss geht’s halt doch um die Wurst .. äh, den Fisch: Wenn ich halt einfach ein Seefisch-Fan bin und mich dessen Nährwerte überzeugen, was will ich dann mit Karpfen?
Ganz beruhigt genießen! Eine Portion (ca. 200 g) Karpfenfilet pro Woche versorgt uns bereits mit den benötigten Mengen an ungesättigten Omega-3-Fettsäuren. Außerdem hat man bereits 2/3 des täglichen Eiweißbedarfs gedeckt, und das mit hochwertigen Aminosäuren. Wirkstoffe wie Phosphor, Selen, Vitamin E und C unterstützen unser Immunsystem (6). Schwermetalle sind außerdem kein Thema.
Karpfen wird seit einigen Jahrzehnten filetiert, enthäutet und grätengeschnitten angeboten. Damit hat man ein einfach zu verarbeitendes Fischfilet, das weder den Kindern noch den empfindlichen Menschen im Hals stecken bleibt. Der Fettgehalt wird durch artgerechte Fütterung unter 10 % gehalten, kontrolliert durch staatliche Beratungsstellen.
Auch um den modrigen Beigeschmack muss man sich keine Gedanken mehr machen: Die Fische werden nach der Abfischung erst einige Zeit im sauberen Wasser „gehältert“. In dieser Zeit scheiden sie die natürlichen Moderstoffe aus. Dadurch bleibt nur der dezent nussige, sehr feine Eigengeschmack übrig. Ein Gedicht!
Neugierig geworden? Dann frage einfach beim Fischzüchter in deiner Nähe nach,
für Genuss mit gutem Gewissen.
Young Fishermen (Lena Bächer), Dezember 2021
Weihnachtskarpfen modern: Filet mit Bratmandeln
Für 4 Personen (Rezeptquelle: Ursula Knutzen. Vereinfacht durch Lena Bächer)
Ca. 800 g Karpfenfilet grätengeschnitten salzen und pfeffern. Danach in Mehl wenden, sodass sie vollständig bedeckt sind.
2 Knoblauchzehen pressen oder fein hacken, 1 Bund Petersilie hacken. ½ kleine Zitrone auspressen. Ca. 100 g Mandelblättchen vorbereiten.
Filet mit der eingeschnittenen Seite in das vorgeheizte (!) Fett in eine Pfanne geben. Gut verwenden kann man Butterschmalz oder Sonnenblumenöl. Olivenöl ist nicht geeignet.
Nach ca. 4 Minuten (bei dicken Filets etwas länger) wenden. Auf der anderen Seite genauso lange fertig braten. Könnte die Mehlkruste zu schwarz werden, Fett nachgeben bzw. die Hitze leicht regulieren.
Während das Filet brät, die Mandelblättchen in Butterschmalz mit dem feingehackten Knoblauch goldbraun braten. Rühren nicht vergessen! Feingehackte Petersilie, Salz, Pfeffer, etwas braunen Zucker und zum Schluss einen Spritzer Zitronensaft dazugeben.
Als Beilage passen beispielsweise Kartoffelpüree, Spitzkohlgemüse mit Karotte, gemischter Salat.
Guten Appetit und ein frohes Weihnachtsfest!
Fischhof Bächer
Fisch ist immer gesund : Zwei Mal pro Woche darf er ruhig auf dem Speiseplan stehen - Rhein-Neckar-Zeitung Regionalnachrichten - RNZ
Einkaufsratgeber Fisch, Greenpeace, 2016
Heimat der Rekorde : Das älteste Fischzuchtgebiet Europas (br.de)
Ber-Bayer-Akad-f-Natursch-u-Landschaftspfl_28_0129-0141.pdf (zobodat.at)
Bundesweites Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe | Deutsche UNESCO-Kommission
Köstliche Karpfen. ARGE Fisch, 2010.
Gesetze/Verordnungen
Bestimmungen zur Coronapandemie vom 18.11.2021
20.11.2021
Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zu den Coronaschutzmaßnahmen
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 18.11.2021 umfassende Änderungen hinsichtlich der Coronaschutzmaßnahmen beschlossen. Im beigefügten Dokument finden Sie die bundesweiten Bestimmungen. Für einzelne Bundesländer gelten ggf. noch weitere Einschränkungen.
Gesetze/Verordnungen
Die Aquakultur im Context allgemeiner politischen Herausforderungen
19.10.2020
Die Folien eines Vortrags von Lorella de la Cruz, einer Mitarbeiterin der DG MARE:
Diese Themen werden zur Zeit in Brüssel, z.B. im AAC, diskutiert. Einschätzungen und Positionen der FEAP und von COPA_Cogeca berichte ich nach der internen Diskussion!